Ab 1.1.2007 gelten für den Bezug von Direktzahlungen die Bestimmung über die Berufsbildung. Diese sind in der Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Neben den regulären land- und hauswirtschaftlichen Berufsabschlüssen ist für Personen, die einen nichtlandwirtschaftlichen Bildungsgang auf der Sekundarstufe 2 absolviert haben, die Möglichkeit einer speziellen Weiterbildung gegeben.
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Der Geschäftsbereich Bildung des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) erbringt Dienstleistungen für das landwirtschaftliche Bildungswesen.